Ausbildung „Fahrausweis für Fahrer von Flurförderzeugen“

gem. DGUV G 308-001

Ausbildung „Fahrausweis für Fahrer von Flurförderzeugen“ gem. DGUV G 308-001

Jedes Unternehmen das Flürförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.

Das wird durch eine fundierte Fahrerschulung, mit Prüfungen in Theorie und Praxis, gewährleistet.

Laut DGUV Vorschrift 68 muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet sein.

Alles auf einen Blick:

Unsere Arbeitsweise und Leistungen

Unsere sachkundigen und erfahrenen Ausbilder schulen Ihre Mitarbeiter sowohl in Theorie als auch in Praxis im sicheren Umgang und Fahren mit Flurförderzeugen. Wir schulen bei Ihnen vor Ort unter den realen Arbeitsbedingungen in gewohntem Umfeld.

Haben Sie vereinzelte Mitarbeiter, die neu angefangen haben und die noch einen Staplerschein benötigen, können Sie auch die Möglichkeit in unserem Schulungszentrum nutzen.

Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Aufbau / Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Moderne Schulungen nach DGUV-Grundsätzen
  • Qualifizierte Fahrlehrer
  • Die Schulung findet in Ihrem Unternehmen statt oder wahlweise auch
    in unserem Schulungszentrum
  • Maximale Anzahl der Schulungsteilnehmer in einer Gruppe: 12 Personen
  • Schulungsunterlagen
  • Fahrausweis für Fahrer von Flurförderzeugen
  • Teilnehmerzertifikat

Ihr Nutzen

Probieren Sie uns aus: Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung:

  • Gefährdungsminimierung in Ihrem Lagerbetrieb
  • Sicherstellung des Versicherungsschutzes bei Unfallgeschehen
  • Fahren von Staplern und weiteren Flurförderzeugen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Unterweisungsfrist durch unsere Termin-Erinnerung

Jährliche Unterweisung „Fahrer von Flurförderzeugen“

Selbstverständlich führen wir auch die vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen durch. Als Unternehmer sind Sie gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, Ihre Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug fahren, mind. einmal jährlich zu unterweisen, damit Unfälle verringert und Personenschäden weitestgehend verhindert werden können.

Regelungen hierzu finden Sie in der DGUV V1 §4

Wir helfen Ihnen dabei, rechtssicher zu bleiben und führen die Unterweisung für Ihre Mitarbeiter durch.

Dabei können Sie entscheiden, ob Sie die Unterweisung in Präsenz bei Ihnen im Unternehmen durchführen oder Sie flexibel bleiben wollen und Ihre Mitarbeiter online unterweisen lassen.

Merkmale der Unterweisung in Präsenz vor Ort:

  • Die Unterweisung findet ausschließlich in Theorie statt.
  • Voraussetzung: gültiger Staplerschein (Fahrausweis für Fahrer von Flurförderzeugen)
    bitte zum Unterricht mitbringen, damit die Unterweisung dokumentiert und eingetra-gen werden kann
  • Dauer des Theorie-Unterrichts, je nach Teilnehmerzahl ca. 30-60 Min.
  • Teilnehmerzahl ist von Ihren Räumlichkeiten abhängig.

Merkmale der Unterweisung Online

  • Die Unterweisung findet online als E-Learning-Kurs statt
  • Voraussetzung:
    gültiger Staplerschein (Fahrausweis für Fahrer von Flurförderzeugen)
    Dauer des Theorie-Unterrichts, je nach Lerntempo ca. 45 Min.
  • Teilnehmerzahl unbegrenzt
  • Mehr….
  • Staplerschein verloren? Was nun?

    Haben Sie Ihren Staplerschein verlegt oder ist er verloren gegangen? Wenn Sie bei uns Ihren Staplerschein zurückliegend gemacht haben stellen wir Ihnen einen Ersatzführerschein aus.
    In diesem Fall benötigen wir folgende Angaben:

    • Name, Vorname und Geb.-Datum
    • Den Firmen-Namen, falls die Ausbildung bei ihrem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber war
    • Das genaue oder ungefähre Datum der Ausbildung
    • Wenn vorhanden: Ihr Teilnehmerzertifikat oder die unterschriebene Teilnehmerliste

    Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.

    Vorschriften für die Ausbildung von Staplerscheinen

    Die Vorschriften für die Erfordernis und Durchführung eines Staplerscheins sind wie folgt geregelt:

    • DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“
    • DGUV V68 „Flurförderzeuge“
    • DGUV Vorschrift 1 §4 „Unterweisung der Versicherten“
    • BetrSichV §2 Abs. 6 (Betriebssicherheitsverordnung) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    • ArbSchG § 12 (Arbeitsschutzgesetz) „Unterweisung“
    Sie suchen einen fachkundigen Ausbilder für die Durchführung eines Staplerscheins?
    Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung und Planung für einen 1- oder 2-Tageskurs.
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