Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

gem. DGUV G 312-906

Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gem. DGUV G 312-906

Haben Sie auch Hochregalfahrzeuge im Einsatz, die Sie täglich bei Ihrer Arbeit unterstützen?

Vorschriftsmäßig sind diese Fahrzeuge mit Persönlicher Absturzschutzausrüstung ausgestattet, die im Gefahrenfall zum Einsatz kommt, wenn der Notablass am Fahrzeug nicht funktioniert und sich Ihr Mitarbeiter im Notfall abseilen muss.

Dieses Equipment muss hohen Anforderungen entsprechen, da sie Personen gegen Lebens-gefahr schützen soll. Deshalb ist die regelmäßige Prüfung dieser PSAgA erforderlich, genauso wie sorgsame Anwendung.

Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen weiterhin zu gewährleisten:
Die Prüf- und Dokumentationspflicht der PSAgA übernehmen wir für Sie.

Alles auf einen Blick:

Unsere Arbeitsweise und Leistungen

Unsere sachkundigen Mitarbeiter halten sich stets an die gesetzlichen Vorgaben und agieren Herstellunabhängig bayernweit. Sofern Mängel festgestellt werden, informieren wir Sie noch vor Ort.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Sofern wir die jährliche Abseilschulung in Ihrem Hause durchführen werden wir im Anschluss daran die Prüfung der PSAgA durchführen.
  • Durchführung der vorschriftsmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung auf Mängel
  • Wir prüfen alle Arten von PSAgA – Anschlagpunkte, Auffanggurte, Auffanggeräte, Falldämpfer, Rundschlingen und Bandschlingen, Seile und Verbindungsmittel
  • Dokumentation der Prüfergebnisse in einem Prüfprotokoll
  • Anbringung der Prüfplakette gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Nutzen Sie unseren Prüfservice für PSAgA

  • Wir kommen direkt zu Ihnen und prüfen die PSAgA-Ausrüstung bei Ihnen im Betrieb (Sofern wir eine Abseilschulung bei Ihnen durchführen wird die Prüfung direkt im Anschluss an die Schulung durchgeführt.)

Sie senden uns Ihre zu prüfende(n) PSAgA zu. Wir prüfen Ihr Equipment und senden Ihnen dieses nebst Prüfprotokoll umgehend zurück.

Ihr Nutzen

Beauftragen Sie mps IndustrieService mit der Fachkunde-Prüfung Ihrer PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und profitieren Sie von unserer Erfahrung:

  • Verringerung von Ausfallzeiten der Geräte und Erhöhung der Standzeiten
  • Einhaltung von Fristen durch unsere Termin-Erinnerung
  • Kein Stillstand im Lager, keine Ausfallzeiten da die Prüfung während dem laufenden Betrieb erfolgt
  • Sie sind flexibel und unterliegen keinerlei vertraglichen Bindungen
  • ggf. Instandsetzung bzw. Austausch der PSAgA nach Angebotsabgabe

Vorschriften zur Prüfung von PSAgA

Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung sind wie folgt geregelt:

  • PSA-Benutzungsverordnung §2 (PSA-BV)
    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren. Außerdem müssen sich die Arbeitsmittel in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
  • PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG in Verbindung mit der europäischen harmonisierten Norm DIN EN 365 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnung“
    Die Prüfpflicht von PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) schreibt eine jährliche, wiederkehrende Überprüfung von einer fachkundigen Person vor. Die Fachkunde erlangt diese Person durch eine spezielle Ausbildung. Der jeweilige Hersteller gibt vor, ob die Ausrüstung gewartet werden muss.
  • DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
  • BetrSichV §2 Abs. 6 (Betriebssicherheitsverordnung)
    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
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