Prüfung
elektrischer Betriebsmittel

nach DGUV V3 (BGV A3)

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität und daraufhin geprüft werden, dass keinerlei Gefährdung für Personen von diesen Anlagen und Einrichtungen ausgeht.

Alles auf einen Blick:

Unsere Arbeitsweise und Leistungen

  • Durchführen der Prüfungen an ortsfesten und ortsveränderlichen Ladegeräte
    sowie z.B. Foliermaschinen, Verpackungsgeräte etc.
  • Zuordnen der richtigen Prüffristen nach Betriebsbegehung
  • Hinweis auf Möglichkeiten der Fristverlängerung
  • Einhaltung der Prüffristen
  • Erstellen der Dokumentation
  • Anbringen der Prüfplakette
  • fristgerechte Termin-Erinnerung an die nächste fällige Prüfung

Wir prüfen keine elektrischen Büroeinrichtungen wie z.B. Kabel, Mehrfachstecker, Monitor, Kaffeemaschine etc.

Prüffristen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

  • Vor der 1. Inbetriebnahme
  • Nach Änderungen oder Instandsetzungen
  • In wiederkehrenden Fristen

Für die Einhaltung der Prüffristen und die Umsetzung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind SIE verantwortlich und somit auch verpflichtet!

Die Prüffristen für alle zu prüfenden Anlagen oder Betriebsmittel variieren von 6 Monate bis 4 Jahre.

Ihr Nutzen

  • Sicherstellen der Betriebssicherheit für die Bediener der Gerätschaften
  • Sicherheit gegenüber Ihren Versicherungsgebern
  • Sicherstellen des reibungslosen Betriebes durch Funktionsprüfung
  • Einhaltung der Prüffristen durch unsere Termin-Erinnerung
  • Sie sind flexibel und unterliegen keinerlei vertraglichen Bindungen
  • ggf. Instandsetzung von Mängel nach Angebotsabgabe – alles aus einer Hand.

Vorschrift zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Die Einhaltung der regelmäßigen Prüfung durch Fachkundige schützt Sie vor wirtschaftlichen Schäden durch Haftungsausschluss. Wird ein Schaden durch ein nicht geprüftes Elektrogerät verursacht (z.B. Brandschaden, Personenschaden, etc.) schließt die Versicherung eine Haftung aus.

Im Falle eines Schadens muss der Betreiber einen einwandfreien Zustand der Elektroanlagen oder Geräte nachweisen.

Dieser erfolgt idealerweise in Form von Prüfprotokollen wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattfand.

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