Prüfung von
Leiter und Tritte

gemäß DGUV I 208-016

Prüfung von Leiter und Tritte gemäß DGUV I 208-016

Kommen in Ihrem Betrieb auch Leitern und Tritte zum Einsatz? Beispielsweise Rollleitern, Mehrzweckleitern, höhenverstellbare Leitern oder sogen. Elefantenfüße?

Dann wissen Sie sicherlich, dass Sie diese regelmäßig auf den sicheren und funktionierenden Zustand prüfen lassen müssen. Sie brauchen einen Sachkundigen, der Ihnen bei der Unfall-Prävension unter die Arme greift?

Die mps IndustrieService prüft, wie vieles andere auch, Ihre Leitern und Tritte, erstellt einen Prüfbericht und erinnert Sie zuverlässig an die nächste fällige Frist. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und wir übernehmen für Sie das lästige Muss.

Alles auf einen Blick:

Unsere Arbeitsweise und Leistungen

Unsere Prüfer sind zertifiziert und erfahren. Wir halten uns stets an die gesetzlichen Vorgaben und dokumentieren gewissenhaft, welche Leitern und Tritte in keinem einwandfreien Zustand mehr sind und ggf. entsorgt werden müssen. Die Prüffristen orientieren sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016
  • Umsetzen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ermitteln der Prüfintervalle aufgrund der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung
  • Aufnahme und Dokumentation in Form eines Prüfberichtes
  • Anbringen der Prüfsiegel

Ihr Nutzen

Vertrauen Sie uns die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte an und wir kümmern uns um den Rest.

Ihr Auftrag an uns ist auch Ihr Nutzen:

  • Erhöhung der Unfallprävension
  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden
  • Sie behalten Ihr Kerngeschäft im Auge, wir Ihre Leitern und Tritte
  • Einhaltung von Fristen durch unsere Termin-Erinnerung
  • Sie sind flexibel und unterliegen keinerlei vertraglichen Bindungen

Vorschrift zur Prüfung von Leiter und Tritte

Die Rechtsgrundlagen für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten sind wie folgt geregelt:

  • DGUV Information 208-016
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 und §14

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016 durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte fachkundige Person seine Leitern und Tritte, wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Die Fachkunde erlangt diese Person durch eine spezielle Ausbildung. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss dokumentiert sein.

Auf folgende Punkte sollten bei einer Prüfung besonders geachtet werden:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
  • fehlende Bauteile
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)
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