Ausbildung „Bediener von Hubarbeitsbühnen“

gem. DGUV G 308-008

Ausbildung „Bediener von Hubarbeitsbühnen“ gem. DGUV G 308-008

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im April 2020 erstmals eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen geschaffen.

Es wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen erarbeitet, die dazu beitragen sollen, dass Unfälle mit Hubarbeitsbühnen reduziert und die Sicherheit Anderer erhöht werden können.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Hubarbeitsbühne fit zu machen und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

Alles auf einen Blick:

Unsere Arbeitsweise und Leistungen

Unsere sachkundigen und erfahrenen Ausbilder schulen Ihre Mitarbeiter sowohl in Theorie als auch in Praxis im sicheren Umgang und Fahren mit Hubarbeitsbühnen. Wir schulen bei Ihnen vor Ort unter den realen Arbeitsbedingungen in gewohntem Umfeld.

Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Theoretische Ausbildung nach Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Theorieprüfung
  • Praktische Ausbildung an der Hubarbeitsbühne
  • Praktische Fahrprüfung

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Moderne Schulungen nach den DGUV-Grundsätzen
  • Qualifizierte Fahrlehrer
  • Alle Schulungen finden in Ihrem Unternehmen unter realen Bedingungen statt
  • Maximale Anzahl der Schulungsteilnehmer in einer Gruppe: 12 Personen
  • Schulungsunterlagen
  • Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen
  • Teilnehmerzertifikat
  • Die Hubarbeitsbühne ist von Ihnen zu stellen

Ihr Nutzen

Machen Sie mps IndustrieService zu Ihrem erfahrenen Ausbilder für Bediener von Hubarbeitsbühnen.

Ihr Auftrag an uns ist auch Ihr Nutzen:

  • Gefährdungsminimierung
  • Vermeidung von Baustellenstilllegung
  • Bedienung von Arbeitsbühnen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Unterweisungsfrist durch unsere Termin-Erinnerung

Jährliche Unterweisung von Hubarbeitsbühnen

Selbstverständlich führen wir auch die vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen durch. Als Betreiber von Hubarbeitsbühnen oder auch als Hubarbeitsbühnen-Leiher sind Sie bei Unfall oder Schaden verpflichtet, die jährliche Unterweisung nachzuweisen.

Wir helfen Ihnen dabei, rechtssicher zu bleiben und führen gerne die Unterweisung für Ihre Mitarbeiter durch.

Merkmale der Unterweisung:

  • Die Unterweisung findet ausschließlich in Theorie statt.
  • Voraussetzung: gültiger Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen bitte zum Unterricht mitbringen, damit die Unterweisung dokumentiert und eingetragen werden kann).
  • Dauer des Theorie-Unterrichts, je nach Teilnehmer ca. 45-60 Min.
  • Teilnehmerzahl ist von Ihren Räumlichkeiten abhängig.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen, die den Arbeitgeber für die Durchführung von Abseilschulungen verpflichten, sind wie folgt geregelt:

  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
  • BetrSichV §2 Abs. 6 (Betriebssicherheitsverordnung) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • § 12 des Arbeitsschutzgesetzes
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