Prüfung kraftbetriebener Türe und Tore
nach ASR A1.7
Prüfung kraftbetriebener Türe und Tore nach ASR A1.7
Die Prüfung kraftbetätigter Türe und Tore ist für Arbeitsstätten gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A1.7 geregelt und vorgeschrieben.
U.a. wird eine jährliche Torprüfung empfohlen, um sicherzustellen, dass sämtliche Sicherheits-einrichtungen vorschriftsmäßig funktionieren und kein Mitarbeiter durch einen möglichen Defekt verletzt wird.
Wir helfen Ihnen dabei, erforderliche Prüffristen einzuhalten, Betriebsstörungen zu vermeiden und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Betriebseinrichtungen aufrecht zu erhalten.
Alles auf einen Blick:
Unsere Arbeitsweise und Leistungen
Unsere sachkundigen Mitarbeiter sind ausgebildete und erfahrene Prüfer.
Wir halten uns stets an die gesetzlichen Vorgaben und agieren Herstellunabhängig. Die Mängel werden im Prüfbericht schriftlich dokumentiert.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überprüfung sämtlicher Sicherheitsfunktionen und -einrichtungen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile an der Toranlage
- Durchführung der vorschriftsmäßigen Sichtkontrollen, z.B. zum Lösen von Bauteilen
- Dokumentation von Schäden
- Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / ASR A1.7
Instandsetzungsmaßnahmen
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot zur Instandsetzung. Die dabei benötigten Ersatzteile beschaffen wir oder verwenden ggf. Ihre vorhandenen Ersatz-Bauteile. Dabei behalten wir die Wirtschaftlichkeit für unsere Kunden stets im Blick.
Ihr Nutzen
Ihr Auftrag an uns ist auch Ihr Nutzen:
- Rechtssicherheit gegenüber Behörden, gerade im Notfall
- Einhaltung von Prüffristen durch unsere Termin-Erinnerung
- Vorbeugen und Vermeidung von Betriebsstörungen
- Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Betriebseinrichtungen
- Sie sind flexibel und unterliegen keinerlei vertraglichen Bindungen
- ggf. Instandsetzung von Mängel nach Angebotsabgabe – alles aus einer Hand.
Vorschriften zur Prüfung von Türe und Tore
In nachfolgenden Vorschriften sind die Grundlagen für die Prüfung kraftbetätigter Türe und Tore geregelt:
- ASR A1.7 „Lagereinrichtungen und –geräte“ (Arbeitsstättenregel)
- DGUV Information 208-022 „Türe und Tore“ (Deutsche Gesetzl. Unfallversicherung)
Die vorliegende DGUV Information gibt Hilfestellungen, wie das durch die ASR A1.7 vorgegebene Schutzniveau erreicht werden kann. - BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- Die Prüfung kraftbetätigter Türe und Tore ist gem. ASR A1.7 zu dokumentieren.
- Die Prüfung muss grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme von Türe und Tore erfolgen. Hierbei sind die Anweisungen des Herstellers maßgebend.
- Die Prüfung gem. AS A1.7 muss durch eine Person mit Sachkunde erfolgen, dies muss nicht der Hersteller sein. Die Fachkunde erlangt diese Person durch eine spezielle Ausbildung.
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