Regalprüfung
nach DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635
Gehören Sie auch zu den Unternehmen, die ohne Lagereinrichtungen ihren Arbeitsalltag nicht mehr strukturiert und geordnet aufrechterhalten können?
Wissen Sie, ob Ihre Regalanlagen sicher sind und den Unfallvorschriften entsprechen? Wissen Sie, dass Ihre Regalanlage mind. alle 12 Monate von einem Experten geprüft werden muss?
Wir helfen Ihnen dabei, Rechtssicherheit zu erlangen, in dem wir die Regalprüfung durchführen und Ihnen einen aussagekräftigen Prüfbericht zukommen lassen.
Stellen wir Mängel fest, die behoben werden müssen, erhalten Sie auf Wunsch ein Angebot für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Alles auf einen Blick:
Unsere Arbeitsweise und Leistungen
Wir halten uns stets an die gesetzlichen Vorgaben und agieren Herstellunabhängig.
Es werden die Mängel schriftlich als auch fotografisch zum besseren Verständnis dokumentiert. So entsteht eine rechtssichere Prüfdokumentation gegenüber den Behörden.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überprüfung auf ordnungsgemäßer Regalmontage
- Durchführung der vorschriftsmäßigen Sichtkontrollen auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien nach DIN EN 15635
- Überprüfung sämtlicher Sicherheitsfunktionen und -einrichtungen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile an der Regalanlage
- Aufnahme und Bewerten von Schäden
- Empfehlungen zur Schadensbeseitigung
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regelsystem und dem Aufbau
- Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / DIN EN 15635
- Auf Anfrage: Durchführung der wöchentlichen Sichtkontrollen
Regalinstandsetzung
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot zur Regalinstandsetzung. Die dabei benötigten Regalbauteile beschaffen wir neu oder verwenden ggf. Ihre vorhandenen Ersatz-Bauteile. Dabei behalten wir die Wirtschaftlichkeit für unsere Kunden stets im Blick.
Ihr Nutzen
Ihr Auftrag an uns ist auch Ihr Nutzen:
- Rechtssicherheit gegenüber Behörden
- Einhaltung von Fristen durch unsere Termin-Erinnerung
- Kein Stillstand im Lager, keine Ausfallzeiten da die Prüfung während dem laufenden Betrieb erfolgt
- Sie sind flexibel und unterliegen keinerlei vertraglichen Bindungen
- ggf. Instandsetzung von Mängel nach Angebotsabgabe – alles aus einer Hand.
Vorschriften Regalinspektion / Regalprüfung
Die Vorschriften für die Durchführung von Regalprüfungen sind wie folgt:
- DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“
- DIN EN 15635 „ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtung“
- Betriebssicherheitsverordnung
Die Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 schreibt eine jährliche Überprüfung von einer fachkundigen Person vor. Die Fachkunde erlangt diese Person durch eine spezielle Ausbildung.
Geprüft werden müssen:
Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen, Palettenregale und Lagerbühnen
Es werden 2 Arten von Kontrollen unterschieden:
- Die Sichtkontrolle z.B. durch einen Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens, diese erfolgt in der Regel wöchentlich.
- Zusätzlich ist eine Experteninspektion durch einen ausgebildeten Regalprüfer erforderlich, diese ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Die Aufsichtsbehörden können Ihr Lager jederzeit unangekündigt kontrollieren. Diese Lagerkontrollen erfolgen gem. § 10 Abs. 1 BGV A1. Die Prüfpflichten der Lagereinrichtungen wurden verschärft, weshalb die Kontrollen der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft gestiegen sind.
Oder liegt Ihnen ein Prüfbericht mit Mängeln vor und Sie wünschen ein Angebot für die erforderliche Instandsetzung?
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