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Prüfungen & Arbeitssicherheit · Türen und Tore

Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nach ASR A1.7

Prüfung fällig? Wir kümmern uns darum.

Wir prüfen Ihre kraftbetätigten Türen und Tore direkt bei Ihnen vor Ort: herstellerunabhängig und im laufenden Betrieb.

  • Seit 2012 am Markt
  • Schnelle Terminvergabe
  • Bayernweiter Vor-Ort-Service

Angebot anfordern

In zwei Minuten, kostenlos und unverbindlich

Schritt 1 von 5
Was soll geprüft werden?
Was sollten wir wissen?

Hilfreich für ein genaues Angebot: Art der Tore (Sektionaltor, Rolltor, Schnelllauftor, automatische Schiebetür), Standorte im Betrieb, wann zuletzt geprüft wurde, bekannte Mängel.

Excel, CSV, PDF, Word oder Foto, bis 5 MB je Datei. Große Fotos werden automatisch verkleinert. Hochgeladene Dateien verwenden wir nur für Ihr Angebot. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Möchten Sie weitere Leistungen mit anfragen?

Mehrere Leistungen können wir oft an einem Termin bündeln.

Wo sollen die Anlagen geprüft werden?

Den Standort benötigen wir, um die Anfahrt zu planen und Ihr Angebot richtig zu berechnen.

Ihr Ansprechpartner

Sie hören schnellstmöglich von uns.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Angaben sind bei uns angekommen. Wir prüfen diese und erstellen Ihnen schnellstmöglich ein passendes Angebot.

Sollten wir noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, melden wir uns persönlich bei Ihnen.

Sie müssen erst einmal nichts weiter tun. Wir kümmern uns um Ihre Anfrage.

Unsere Leistungen

Ihre Türen und Tore: geprüft, gekennzeichnet und dokumentiert

Steht die nächste Prüfung an? Wir prüfen die Toranlage vor Ort und sorgen dafür, dass Sie schnell Klarheit über den Zustand und mögliche Mängel haben.

Kraftbetätigtes Sektionaltor mit Antrieb und Steuerung in einer Lagerhalle
  • ASR A1.7
  • BetrSichV
  • DGUV Information 208-022
  • DIN EN 12453

Kraftbetätigte Türen und Tore

Wir prüfen Sektionaltore, Rolltore und Rollgitter, Schiebetore, Dreh- und Falttore, Schnelllauftore, Kipp- und Schwingtore, Hubtore sowie automatische Schiebetüren.

Das erhalten Sie:

  • Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsfunktionen
  • Prüfplakette direkt an der Toranlage
  • Prüfbericht mit Dokumentation der festgestellten Mängel
  • Herstellerunabhängige Prüfung im laufenden Betrieb

Nicht Teil unseres Angebots

Die Instandsetzung selbst führen wir nicht durch. Sie erfolgt durch Ihren Fachbetrieb oder den Hersteller der Anlage.

  • Bayernweiter Vor-Ort-Service
  • Schnelle Terminvergabe
Prüfer von mps dokumentiert bei der Prüfung eines kraftbetätigten Sektionaltors die Feststellungen
Ablauf der Prüfung

In vier Schritten zur geprüften Toranlage

  1. Anfrage

    Über das Formular, per Telefon oder Rückruf. Anzahl und Art der Türen und Tore genügen für eine erste Einschätzung.

  2. Angebot

    Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Auf Wunsch berücksichtigen wir dabei direkt weitere Prüfbereiche.

  3. Prüftermin

    Nach Ihrer Freigabe stimmen wir den Prüftermin mit Ihnen ab. Weitere Prüfbereiche bündeln wir auf Wunsch direkt mit.

  4. Prüfung vor Ort mit Nachweis

    Wir prüfen Ihre Toranlagen bei Ihnen vor Ort und bringen die Prüfplaketten an. Den Prüfbericht erhalten Sie anschließend digital.

Aufwand und Kosten

Was kostet die Prüfung von Türen und Toren?

  • Verbindliches Angebot vor der Prüfung
  • Prüfung vor Ort bei Ihnen im laufenden Betrieb
  • Weitere Prüfungen auf Wunsch direkt mitkoordinieren

Der Prüfaufwand richtet sich vor allem nach Anzahl und Art der Türen und Tore.

Damit wir den Aufwand für Sie schnell einschätzen können, fragen wir die wichtigsten Angaben direkt in unserem Formular ab. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.

Unser Service

Wir kümmern uns um die Prüfung, Sie behalten den Überblick.

Wir machen Ihnen die regelmäßige Prüfung so einfach wie möglich: mit schneller Terminvergabe, klar dokumentierten Ergebnissen und einer Erinnerung an die nächste Prüfung.

Darauf können Sie sich bei mps verlassen

  • Schnelle Terminabstimmung

    Wir stimmen den Prüftermin zügig mit Ihnen ab und berücksichtigen dabei Ihre betrieblichen Abläufe.

  • Prüfbericht schnell und digital

    Ihren Prüfbericht erhalten Sie digital, oft noch am selben Tag und in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei sehr umfangreichen Prüfungen oder offenen Rückfragen kann es im Einzelfall etwas länger dauern.

  • Erinnerungsservice für die nächste Prüfung

    Wir behalten den nächsten Prüftermin im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen, wenn die nächste Prüfung ansteht.

Wo wir für Sie tätig sind

Prüfservice vor Ort in Bayern

Unsere Prüfer sind bayernweit im Einsatz: zum Beispiel im Großraum München, in Ingolstadt, Nürnberg, Augsburg und Rosenheim, mit Sitz in Kranzberg bei Freising.

Die regionale Ausrichtung ermöglicht kurze Abstimmungswege, persönliche Betreuung und eine flexible Terminplanung.

  • Bayernweit
  • Außerhalb Bayerns auf Anfrage
  • Prüfung direkt im Unternehmen
Sicherheit beginnt mit Verantwortung

Warum die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore wichtig ist

Kraftbetätigte Türen und Tore sind täglich im Einsatz. Werden sicherheitsrelevante Mängel nicht rechtzeitig erkannt, kann das für Mitarbeiter gefährlich werden und den Betriebsablauf stören. Die regelmäßige Prüfung schafft Sicherheit und liefert den erforderlichen Nachweis.

Eine Prüfung im Jahr kostet weniger als ein Tor, das plötzlich stillsteht.

Warum sich regelmäßige Prüfungen auszahlen

  • Nachweis im SchadensfallDer Prüfbericht dokumentiert, wann, was und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.
  • Sicherheit schafft VertrauenIhre Mitarbeiter wissen, dass die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel regelmäßig überprüft wird. Das schafft Vertrauen und ein gutes Gefühl im Arbeitsalltag.
  • Betriebsausfälle vermeiden helfenFrühzeitig erkannte Defekte können ungeplante Stillstände und Folgekosten reduzieren.
  • Rechtliche und finanzielle Risiken reduzierenVersäumte Prüfpflichten können bei Kontrollen oder Schadensfällen Konsequenzen haben.

Ist die Prüfung Ihrer Türen und Tore fällig?

Dann melden Sie sich bei uns.
Wir besprechen kurz, was geprüft werden soll, und erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot.

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Häufige Fragen

Prüfung von Türen und Toren:
die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wie oft müssen kraftbetätigte Türen und Tore geprüft werden?

  • Kraftbetätigte Türen und Tore müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Bei starker Nutzung oder ungünstigen Umgebungsbedingungen kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein. Dies wird in der Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber geregelt.
  • Hinzu kommt die Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme.
  • Außerordentliche Prüfungen sind nach wesentlichen Änderungen, nach Unfällen oder Störungen und nach einer Instandsetzung erforderlich.
  • Grundlage sind die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 und die Betriebssicherheitsverordnung.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Prüfung von Türen und Toren?

Maßgeblich sind vor allem:

  • Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“
  • Spezifische Normen wie DIN EN 12453 für kraftbetätigte Türen und Tore

Welche Türen und Tore gelten als kraftbetätigt?

Kraftbetätigt ist jede Tür und jedes Tor, deren Öffnungs- oder Schließbewegung ganz oder teilweise durch eine Energiequelle angetrieben wird, also elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch. Dazu zählen insbesondere:

  • Sektionaltore, meist als Hallen- oder Garagentor
  • Rolltore und Rollgitter
  • Schiebetore, einschließlich freitragender Schiebetore
  • Dreh- und Falttore, einschließlich Schnelllauftore
  • Kipp- und Schwingtore
  • Hubtore
  • Karusselltüren und automatische Schiebetüren, für die zusätzlich DIN 18650 und DIN EN 16005 gelten

Nicht kraftbetätigt sind Tore, die ausschließlich mit Muskelkraft bewegt werden, etwa über Kette, Seilzug oder Handgriff. Auch handbetätigte Tore mit Gewichtsausgleich, bei denen Federpakete oder Gegengewichte die Bewegung nur unterstützen, fallen nicht darunter.

Was ist eine sachkundige Person nach ASR A1.7?

Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Türen und Tore hat. Die ASR A1.7 nennt dafür drei Voraussetzungen:

  • Fachkenntnisse: fachliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Bereich kraftbetätigter Türen und Tore
  • Regelwerkskenntnis: Vertrautheit mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, zum Beispiel den einschlägigen EN-Normen, so weit, dass der arbeitssichere Zustand beurteilt werden kann
  • Unabhängigkeit: die Prüfung muss unparteiisch und objektiv durchgeführt werden können

Wer darf kraftbetätigte Türen und Tore in der Praxis prüfen?

In der Praxis kommen drei Gruppen in Frage:

  • qualifizierte Servicetechniker des Torherstellers
  • qualifizierte Servicetechniker spezialisierter Fachbetriebe
  • befähigte Personen nach TRBS 1203 im eigenen Unternehmen, die die entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit oder Schulung im Bereich Türen und Tore nachweisen können

Der Hersteller der Anlage muss die Prüfung also nicht durchführen. mps prüft herstellerunabhängig.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

  • Wir prüfen alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsfunktionen der Toranlage: auf Funktion und auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und fehlende Teile. Dazu gehören unter anderem Absturz- und Auffangsicherung, Schließkantensicherung, Lichtschranke, Notentriegelung und Befestigungen.
  • Wir führen die vorgeschriebene Sichtkontrolle durch, zum Beispiel auf sich lösende Bauteile.
  • Sämtliche Ergebnisse werden im Prüfbericht erfasst.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht schriftlich dokumentiert. Wir weisen Sie bei der Übergabe der Dokumentation noch einmal gesondert darauf hin, was zu tun ist. So wissen Sie genau, welche Maßnahmen erforderlich und wie dringend sie sind. Die Instandsetzung selbst führen wir nicht durch, sie erfolgt durch Ihren Fachbetrieb oder den Hersteller der Anlage.

Muss der Betrieb für die Prüfung stillstehen?

Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb und benötigen jedes Tor nur für den Zeitraum der eigentlichen Prüfung. Den Ablauf stimmen wir vorab mit Ihnen ab, damit Warenein- und -ausgang möglichst ungestört weiterlaufen.

Wer ist verantwortlich, wenn die Prüfung fehlt?

Verantwortlich ist der Unternehmer als Betreiber der Arbeitsstätte. Er muss dafür sorgen, dass die Prüfung durchgeführt und dokumentiert wird. Diese Verantwortung bleibt auch dann bei ihm, wenn die Prüfung an einen Dienstleister vergeben wird. Kommt es zu einem Unfall an einem Tor, wird der Prüfnachweis in der Regel als Erstes angefordert.

Ersetzt die Wartung durch den Hersteller die Prüfung?

Nein. Wartung und Prüfung sind zwei verschiedene Dinge: Die Wartung dient dem Erhalt der Funktion, die Prüfung stellt den sicheren Zustand fest und wird dokumentiert. Eine Wartung kann mit der Prüfung zusammenfallen, sie ersetzt den Prüfnachweis aber nicht.

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Danke, wir rufen Sie zurück.

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