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Prüfungen & Arbeitssicherheit · PSAgA

Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Regel 112-198

Prüfung fällig? Wir kümmern uns darum.

Wir prüfen Auffanggurte, Abseilgeräte, Höhensicherungsgeräte, Verbindungsmittel und Seile direkt bei Ihnen vor Ort oder per Einsendung: herstellerunabhängig und auf Wunsch direkt im Anschluss an Ihre Abseilschulung.

  • Seit 2012 am Markt
  • Schnelle Terminvergabe
  • DGUV-konforme Prüfung
  • Bayernweiter Vor-Ort-Service

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In zwei Minuten, kostenlos und unverbindlich

Schritt 1 von 5
Was möchten Sie anfragen?
Was sollten wir wissen?

Hilfreich für ein genaues Angebot: Art der Ausrüstung (Auffanggurte, Abseilgeräte, Höhensicherungsgeräte, Verbindungsmittel, Seile), Anzahl der Hochregalstapler, wann zuletzt geprüft wurde.

Excel, CSV, PDF, Word oder Foto, bis 5 MB je Datei. Große Fotos werden automatisch verkleinert. Hochgeladene Dateien verwenden wir nur für Ihr Angebot. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Möchten Sie weitere Leistungen mit anfragen?

Mehrere Leistungen können wir oft an einem Termin bündeln.

Wo sollen die Prüflinge geprüft werden?

Den Standort benötigen wir, um die Anfahrt zu planen und Ihr Angebot richtig zu berechnen.

Ihr Ansprechpartner

Sie hören schnellstmöglich von uns.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Angaben sind bei uns angekommen. Wir prüfen diese und erstellen Ihnen schnellstmöglich ein passendes Angebot.

Sollten wir noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, melden wir uns persönlich bei Ihnen.

Sie müssen erst einmal nichts weiter tun. Wir kümmern uns um Ihre Anfrage.

Unsere Leistungen

Ihre PSAgA: geprüft, gekennzeichnet und dokumentiert

Ob die jährliche Prüfung ansteht oder ein Auffanggurt nicht mehr vertrauenswürdig aussieht: Wir prüfen Ihre PSAgA vor Ort, und Sie wissen danach genau, welche Ausrüstung weiter eingesetzt werden darf und welche ersetzt werden muss.

Prüfer hält Abseilgerät, Karabiner und Seil einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz in den Händen
  • DGUV Regel 112-198
  • DGUV Regel 112-199
  • PSA-BV
  • DIN EN 365

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Wir prüfen Auffanggurte und Haltegurte, Verbindungsmittel mit und ohne Falldämpfer, Seile, Schlingen und Karabiner, Höhensicherungsgeräte und Abseilgeräte sowie die Abseilausrüstung auf Hochregal- und Kommissionierstaplern.

Das erhalten Sie:

  • Sicht- und Funktionsprüfung jedes Teils
  • Kontrolle von Kennzeichnung, Herstellungsdatum und Gebrauchsdauer
  • Prüfsiegel am Aufbewahrungssack
  • Prüfbericht mit allen Ergebnissen
  • Prüfung vor Ort oder per Einsendung

Nicht Teil unseres Angebots

Instand setzen darf PSAgA nur der Hersteller oder eine von ihm autorisierte Stelle. Auf Wunsch beschaffen wir Ersatz und erstellen Ihnen dafür ein Angebot.

Abseilschulung und Prüfung aus einer Hand

Wer sich im Notfall abseilen muss, übt das in der Regel einmal jährlich unter Anleitung. Bei der Übung wird die Ausrüstung tatsächlich belastet. Führt mps die Abseilschulung bei Ihnen durch, prüfen wir Ihre PSAgA deshalb auf Wunsch direkt im Anschluss. Ihre Mitarbeiter sind geübt, die Ausrüstung ist geprüft, und Sie haben für beides den Nachweis. Die Prüfung allein können Sie selbstverständlich auch ohne Schulung beauftragen.

Zum Abseiltraining
  • Bayernweiter Vor-Ort-Service
  • Schnelle Terminvergabe
Ablauf der Prüfung

In vier Schritten zur geprüften PSAgA

  1. Anfrage

    Über das Formular, per Telefon oder Rückruf. Ungefähre Anzahl und Art der Ausrüstung genügen für eine erste Einschätzung.

  2. Angebot

    Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Auf Wunsch berücksichtigen wir dabei direkt die Abseilschulung und weitere Prüfbereiche.

  3. Prüftermin

    Nach Ihrer Freigabe stimmen wir den Prüftermin mit Ihnen ab. Weitere Prüfbereiche bündeln wir auf Wunsch direkt mit.

  4. Prüfung vor Ort mit Nachweis

    Wir prüfen jede Ausrüstung bei Ihnen vor Ort oder nach Einsendung und versehen den Aufbewahrungssack mit einem Prüfsiegel. Was nicht mehr verwendet werden darf, sortieren wir aus. Den Prüfbericht erhalten Sie anschließend digital.

Aufwand und Kosten

Was kostet die Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz?

  • Verbindliches Angebot vor der Prüfung
  • Prüfung vor Ort bei Ihnen oder per Einsendung
  • Abseilschulung und weitere Prüfungen auf Wunsch direkt mitkoordinieren

Der Prüfaufwand richtet sich vor allem nach Anzahl und Art der Prüflinge, also Auffanggurte, Abseilgeräte, Höhensicherungsgeräte, Verbindungsmittel und Seile, dem jeweiligen Standort und dem Umfang der beauftragten Prüfungen.

Damit wir den Aufwand für Sie schnell einschätzen können, fragen wir die wichtigsten Angaben direkt in unserem Formular ab. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.

Unser Service

Wir kümmern uns um die Prüfung, Sie behalten den Überblick.

Wir machen Ihnen die regelmäßige Prüfung so einfach wie möglich: mit schneller Terminvergabe, klar dokumentierten Ergebnissen und einer Erinnerung an die nächste Prüfung.

Darauf können Sie sich bei mps verlassen

  • Schnelle Terminabstimmung

    Wir stimmen den Prüftermin zügig mit Ihnen ab und berücksichtigen dabei Ihre betrieblichen Abläufe.

  • Prüfbericht schnell und digital

    Ihren Prüfbericht erhalten Sie digital, oft noch am selben Tag und in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei sehr umfangreichen Prüfungen oder offenen Rückfragen kann es im Einzelfall etwas länger dauern.

  • Erinnerungsservice für die nächste Prüfung

    Wir behalten den nächsten Prüftermin im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen, wenn die nächste Prüfung ansteht.

Wo wir für Sie tätig sind

Prüfservice vor Ort in Bayern

Unsere Prüfer sind bayernweit im Einsatz: zum Beispiel im Großraum München, in Ingolstadt, Nürnberg, Augsburg und Rosenheim, mit Sitz in Kranzberg bei Freising.

Die regionale Ausrichtung ermöglicht kurze Abstimmungswege, persönliche Betreuung und eine flexible Terminplanung. Alternativ können Sie Ihre PSAgA zur Prüfung an uns senden.

  • Bayernweit
  • Außerhalb Bayerns auf Anfrage
  • Prüfung vor Ort oder per Einsendung
Sicherheit beginnt mit Verantwortung

Warum die regelmäßige Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz wichtig ist

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sichert keine Last, sondern rettet Menschenleben.

Im Lager ist sie vor allem auf Hochregal- und Kommissionierstaplern mit hebbarem Fahrerplatz an Bord: Lässt sich der Fahrerplatz bei einer Störung nicht mehr absenken, seilt sich der Fahrer mit Auffanggurt und Abseilgerät aus der Höhe ab.

Genau diese Ausrüstung liegt oft monatelang unbenutzt in der Kabine. Feuchtigkeit, Hitze, Scheuern und falsche Lagerung setzen Gurtbändern, Nähten und Seilen trotzdem zu, und die vom Hersteller festgelegte Gebrauchsdauer läuft weiter. Die jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person stellt sicher, dass die Ausrüstung im Ernstfall hält.

Beim Abseilen gibt es keinen zweiten Versuch.

Warum sich regelmäßige Prüfungen auszahlen

  • Nachweis im SchadensfallDer Prüfbericht dokumentiert, wann, was und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.
  • Sicherheit schafft VertrauenIhre Mitarbeiter wissen, dass die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel regelmäßig überprüft wird. Das schafft Vertrauen und ein gutes Gefühl im Arbeitsalltag.
  • Betriebsausfälle vermeiden helfenFrühzeitig erkannte Defekte können ungeplante Stillstände und Folgekosten reduzieren.
  • Rechtliche und finanzielle Risiken reduzierenVersäumte Prüfpflichten können bei Kontrollen oder Schadensfällen Konsequenzen haben.

Ist die Prüfung Ihrer PSAgA fällig?

Dann melden Sie sich bei uns.
Wir besprechen kurz, was geprüft werden soll, und erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot.

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Häufige Fragen

Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz:
die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wie oft muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geprüft werden?

  • PSAgA muss mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden. Bei starker Beanspruchung kann ein kürzeres Intervall nötig sein. Das legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest.
  • Vor jeder Benutzung kontrolliert der Benutzer die Ausrüstung auf sichtbare Schäden.
  • Nach einem Sturz oder einem Rettungseinsatz muss die Ausrüstung sofort aus der Benutzung genommen und geprüft werden.
  • Grundlage sind die PSA-Benutzungsverordnung, die DGUV Regel 112-198 und die Angaben des Herstellers nach DIN EN 365.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Prüfung der PSAgA?

Maßgeblich sind vor allem:

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), § 2
  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
  • DGUV Grundsatz 312-906 zur Qualifizierung der sachkundigen Person
  • DIN EN 365 zu Gebrauchsanleitung, regelmäßiger Überprüfung und Kennzeichnung

Welche persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz fällt unter die Prüfpflicht?

Unter die Prüfpflicht fällt jede Ausrüstung, die eine Person gegen Absturz sichert oder aus der Höhe rettet:

  • Körperhaltevorrichtungen: Auffanggurte und Haltegurte
  • Verbindende Teile: Verbindungsmittel mit und ohne Falldämpfer, Seile, Band- und Rundschlingen sowie Karabiner und andere Verbindungselemente
  • Geräte: Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte und Abseilgeräte
  • Rettungsausrüstung: zum Beispiel die Abseilausrüstung auf Hochregal- und Kommissionierstaplern

Wer darf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz prüfen?

Die jährliche Prüfung führt eine sachkundige Person für PSAgA durch. Welche Qualifikation sie braucht, beschreibt der DGUV Grundsatz 312-906:

  • Fachliche Ausbildung: ein Lehrgang, der Aufbau, Prüfung und Ablegekriterien von PSAgA vermittelt
  • Praktische Erfahrung: im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und deren Prüfung
  • Regelmäßige Fortbildung: damit das Wissen zu Regeln und Produkten aktuell bleibt

Der Hersteller muss die Prüfung nicht selbst durchführen. Für Abseil- und Rettungsgeräte verlangen viele Hersteller jedoch eine zusätzliche produktbezogene Schulung. mps prüft herstellerunabhängig und beachtet die Vorgaben des jeweiligen Herstellers.

Was ist der Unterschied zwischen Höhensicherungsgerät und Abseilgerät?

Ein Höhensicherungsgerät fängt einen Sturz auf, ein Abseilgerät lässt eine Person kontrolliert nach unten ab. Deshalb gelten unterschiedliche Normen und Regeln:

  • Höhensicherungsgerät (HSG): funktioniert ähnlich wie ein Sicherheitsgurt im Auto. Das Seil läuft bei normaler Bewegung mit, bei einem Sturz blockiert eine Fliehkraftbremse sofort. Norm DIN EN 360, Benutzung nach DGUV Regel 112-198.
  • Abseilgerät: bremst durch Reibung oder eine Fliehkraftbremse so, dass sich eine Person mit gleichmäßiger Geschwindigkeit abseilen kann. Norm DIN EN 341, Benutzung nach DGUV Regel 112-199. Auf Hochregalstaplern ist in der Regel ein Abseilgerät an Bord.
  • Höhensicherungsgerät mit Rettungshubfunktion: dient im Betrieb als Höhensicherungsgerät und im Notfall per Handkurbel als Rettungsgerät. Norm DIN EN 360 und DIN EN 1496, bei der Prüfung gelten beide DGUV Regeln.

Beide Geräte werden mindestens einmal jährlich geprüft. Höhensicherungsgeräte müssen zusätzlich je nach Herstellerangabe alle ein bis drei Jahre ausgetauscht werden. Ein Abseilgerät muss außerdem nach jedem Einsatz oder wenn die Plombe geöffnet wurde geprüft werden.

Warum gehört persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf einen Hochregalstapler?

Weil sich der Fahrer im Notfall selbst aus der Höhe retten können muss. Lässt sich der angehobene Fahrerplatz bei einer Störung nicht mehr absenken, auch nicht über den Notablass, seilt sich der Fahrer mit Auffanggurt und Abseilgerät ab. Wie die Rettung im Einzelnen abläuft, legt der Unternehmer im Rettungskonzept der Gefährdungsbeurteilung fest. Grundlage ist die DGUV Regel 112-199 zum Retten aus Höhen und Tiefen.

Müssen Mitarbeiter das Abseilen vom Hochregalstapler üben?

Ja, wer sich im Notfall abseilen muss, braucht eine Unterweisung mit praktischen Übungen. Für persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, schreibt die DGUV Vorschrift 1 solche Übungen vor. In der Praxis wird das Abseilen in der Regel einmal jährlich geübt. Weil die Ausrüstung bei der Übung belastet wird, muss sie danach auf Schäden kontrolliert werden. Nach einer außergewöhnlichen Beanspruchung prüft sie eine sachkundige Person. Führt mps die Abseilschulung bei Ihnen durch, prüfen wir die PSAgA auf Wunsch direkt im Anschluss.

Wie lange darf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden?

So lange, wie der Hersteller es vorgibt und die Ausrüstung bei der Prüfung keine Mängel zeigt. Dabei gilt:

  • Gebrauchsdauer: Der Hersteller legt in der Gebrauchsanleitung fest, wie lange Gurte, Seile und Verbindungsmittel verwendet werden dürfen. Diese Frist gilt unabhängig vom Aussehen.
  • Höhensicherungsgeräte: Sie müssen je nach Herstellerangabe alle ein bis drei Jahre ausgetauscht werden. mps bietet die Erneuerung auf Wunsch an und legt dem Prüfbericht ein Angebot bei.
  • Nach einem Sturz: Ausrüstung, die einen Sturz aufgefangen hat, darf nicht ungeprüft weiterverwendet werden. Ein ausgelöster Falldämpfer ist immer auszutauschen.

Ausrüstung mit Mängeln oder abgelaufener Gebrauchsdauer sortieren wir bei der Prüfung aus, halten sie im Prüfbericht fest und übergeben sie Ihnen zur Entsorgung. Instand setzen darf PSAgA nur der Hersteller oder eine von ihm autorisierte Stelle. Auf Wunsch beschaffen wir Ersatz und erstellen Ihnen dafür ein Angebot.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

  • Wir prüfen jedes Teil durch Sicht- und Funktionsprüfung: Gurtbänder, Nähte und Seile auf Schnitte, Abrieb, Verfärbungen und Verhärtungen, Metallteile auf Verformungen, Risse und Korrosion.
  • Bei Karabinern, Höhensicherungsgeräten und Abseilgeräten kontrollieren wir zusätzlich Verschlüsse, Sicherungen und die Funktion der Mechanik.
  • Wir prüfen Kennzeichnung, Herstellungsdatum und Gebrauchsdauer nach Herstellerangaben.
  • Der Aufbewahrungssack der geprüften Ausrüstung erhält ein Prüfsiegel, alle Ergebnisse stehen im Prüfbericht.

Kann ich persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Prüfung einschicken?

Ja. Neben der Prüfung vor Ort können Sie Ihre PSAgA auch an mps senden. Wir prüfen die Ausrüstung, versehen den Aufbewahrungssack mit einem Prüfsiegel und schicken sie Ihnen zusammen mit dem Prüfbericht zurück.

Wer ist verantwortlich, wenn die Prüfung fehlt?

Verantwortlich ist der Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz während der gesamten Benutzungsdauer funktioniert, geprüft wird und die Prüfung dokumentiert ist. Diese Verantwortung bleibt auch dann bei ihm, wenn er die Prüfung an einen Dienstleister vergibt. Kommt es zu einem Unfall, wird der Prüfnachweis in der Regel als Erstes angefordert.

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